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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von EXTRAMET AG

GRUNDLAGEN

Für alle unsere Lieferungen gelten die nachgenannten Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Eigenen Einkaufsbedingungen von Kunden wird widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.

Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der in unseren Verkaufsunterlagen (Datenblätter, Prospekte, Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen) aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Wir behalten uns Änderungen aus Entwicklungs-, bzw. verkaufstechnischen Gründen vor.

 

PREISE

Die Notierungen unserer Offerten und Preislisten verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich MwSt, in Europa und Asien auch in EURO (€) möglich. Die USA werden in US-Dollar (USD) offeriert und verrechnet. Sie sind freibleibend, ohne Verbindlichkeit für uns. Sie können von uns jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert oder annulliert werden, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbahrungen getroffen werden.

Sie verstehen sich für die der Anfrage zugrunde gelegten Mengen-Kategorien ab Werk netto; exkl. MwSt, Fracht, Porto und Verpackung. Die Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung bekannten Löhnen, Kosten, Abgaben und Wechselkursen. Erhöhen sich dieselben in der Zeit bis zur Auslieferung, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen

 

VERPACKUNG, VERSAND

Die Verpackung, resp. der Versand wird zum Selbstkostenpreis verrechnet, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.

 

AUFTRAGSKOSTEN-ANTEIL

Bei Fakturabeträgen unter CHF 200.- (USD, € 150) kann ein Auftragskostenzuschlag erhoben und allfällige Rabatte können nicht gewährt werden.

 

MENGENTOLERANZ

Eine technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferung von ±10% der vereinbarten Menge bleibt vorbehalten.

 

ZAHLUNGEN

Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Skonto. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nachbelastet.

Nach Inverzugsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen (üblicher Kontokorrentzinssatz der Grossbanken plus 1%) und Mahnspesen, im Minimum CHF 5.- pro Mahnung, in Rechnung zu stellen. Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht.

 

LIEFERFRISTEN

Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Besteller benötigten Angaben und Unterlagen. Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein, wenn besondere Bedingungen (siehe besondere Bedingungen) uns eine Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen.

Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Stellung von Ersatzansprüchen. Lassen sich eingetretene Lieferungshindernisse nicht in nützlicher Frist beheben oder gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug, behalten wir uns vor, mit entsprechender Mitteilung an den Besteller vom Vertrage zurückzutreten.

 

TRANSPORT UND ÜBERGANG DER GEFAHR

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Alle Sendungen, auch Franko- oder Camionzustellungen, reisen ausnahmslos auf Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch und gegen Verrechnung versichern wir jedoch im Interesse des Käufers alle Sendungen „von Haus zu Haus“ gegen allfällige Schäden.

Allfällige Beanstandungen betreffend Lieferschäden sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme der Ware anzuzeigen und bei der Transportunternehmung den Anspruch auf Schadenersatz schriftlich anzumelden.

 

MÄNGELRÜGEN

Der Empfänger hat die Lieferung sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Beanstandungen wegen mangelhafter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Leistungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich vorgebracht werden. Bei Konsignationslägern sind die Beanstandungen spätestens 8 Tage nach Entnahme vom Lager schriftlich anzugeben. Versteckte Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung der Lieferung nicht entdeckt werden können, sind spätestens 8 Tage nach Entdeckung zu rügen. Der Empfänger fehlerhafter Waren hat uns die Gelegenheit zur Überprüfung der Mängelrüge zu geben.

Wir haften für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen.

Wegen Fabrikationsmängeln oder aus anderen Gründen nachweisbar unbrauchbare Ware wird bei Franko-Rückgabe kostenfrei instandgestellt oder ersetzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

 
UMTAUSCH

Umtausch und Rücknahmesendungen können nur nach vorgängiger Absprache (nach erfolgter Mängelrüge) und nicht später als 2 Wochen nach Erhalt der Ware akzeptiert werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen. Dies gilt generell für Ware, die speziell für einen Kundenauftrag hergestellt wurde oder sich nicht mehr im vollständig originalen Neuzustand oder in einer unbeschädigten Originalverpackung befindet.

Wir behalten uns vor, unseren Aufwand in Rechnung zu stellen, bzw. nicht den vollen Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

 
GARANTIE

Für sämtliche Produkte gelten immer die aktuellsten Qualitätsbestimmungen gemäss Unternehmensführungssystems. (HM-Qualität, mechanische Masse und Toleranzen).

 

BESONDERE BEDINGUNGEN

Ereignisse höherer Gewalt, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, bzw. elektrische Energie, Brandausbruch, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand sowohl bei uns als auch bei unseren Unterlieferanten, Kriegsfall, Mobilmachung, usw., ferner Devisen-Restriktionen, Abwertungen und Entwertungen von Währungen oder andere staatliche Eingriffe ins Wirtschaftsleben berechtigen uns, von den Lieferverpflichtungen, je nach Umfang der Zwangslage, in welcher wir uns befinden, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch seitens des Bestellers auf Entschädigung anerkannt werden kann.

Klauseln, Bedingungen oder Vorbehalte des Bestellers, die mit Vorstehendem in Widerspruch stehen, sind nur dann gültig, wenn sie auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarungen von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

 
EIGENTUMSVORBEHALT

In speziellen Fällen behalten wir uns das Eigentum an einer Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Käufer ist dann verpflichtet, uns unverzüglich zu orientieren, wenn er oder die Ware das Domizil wechseln.

 

SCHUTZRECHTE

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

 
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT FÜR ZAHLUNGEN

Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist CH-1712 Tafers. Erfüllungsort für Zahlungen ist CH-1716 Plaffeien.